Allgemeine Geschäftsbedingungen
Reiche IT - Kommunikation Elektro

I ALLGEMEINES

Alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund nachfolgender Bedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Angebote, Verkaufe, Lieferungen und Leistungen. auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wurden. Durch die erstmalige Zusendung, spätestens mit Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen

II. ANGEBOTE - PREISE - VERTRAGSABSCHLUSS

1. Sämtliche Angebote, Preislisten und sonstige Werbeunterlagen sind freibleibend und unverbindlich, Liefermöglichkeilen vorbehalten. Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste, die jederzeit geändert werden kann.

2. Ändern sich zwischen Vertragsabschluß und der Lieferung die Preise unserer Vorlieferanten oder unsere Herstellungskosten die Löhne, Währungsparitäten, Zölle oder sonstige Kosten, die sich auf unsere Lieferungen unmittelbar oder mittelbar auswirken, so sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzugleichen.

4. Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

5. Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler berechtigen uns zur Richtigstellung auch bei schon erstellten Rechnungen.

III. LIEFERFRISTEN UND -TERMINE

1. Lieferfristen und -termine gelten, sofern nicht durch eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich angegeben, nur annähernd. Die Fristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten. Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.

2. Wird eine vereinbarte Lieferfrist infolge unseres Verschuldens nicht eingehalten, so ist der Käufer/Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, jedoch nur nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten, angemessenen Nachfrist zusammen mit der Erklärung, die Annahme der Lieferung/Leistung nach Fristablauf abzulehnen. Erwächst dem Käufer/Auftraggeber wegen einer auf unserem Verschulden beruhenden Verzögerung oder Nichtlieferung ein Schaden, so erstreckt sich unsere Haftung lediglich auf die Fülle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.

3. Ereignisse durch höhere Gewalt, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen sowie unvorhersehbare Lieferschwierigkeiten unserer Lieferanten führen zu einer angemessenen Verlängerung der Liefer- und Leistungsfrist. Für ein Verschulden unserer Lieferanten stehen wir nicht ein. Unter Mitteilung an den Käufer/Auftraggeber sind wir berechtigt, die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung zu verlängern. Beide Vertragspartner haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten wenn die Verlängerung der Lieferzeit darüber hinaus aus einem der vorstehenden Gründe mehr als drei Monate beträgt.

4. Dem Käufer/Auftraggeber stehen sonstige u. weitergehende Ansprüche bei Lieferfristüberschreitungen nicht zu.

IV. ERFULLUNGSORT - LIEFERUNG - GEFAHRUBERGANG

1. Erfüllungsort ist Schwarzenbach/Saale.

3. Mit der Übergabe der Ware an den Abholer, spätestens mit dem Verlassen unseres Lagers, geht die Gefahr einschließlich der Beschlagnahme auf den Käufer/Auftraggeber über.

5. Nimmt der Käufer/Auftraggeber ordnungsgemäße Lieferungen oder Leistungen vertragswidrig nicht ab oder wird auf Wunsch des Käufers der Versand verzögert, sind wir berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern oder selbst zu verwahren. Wir berechnen dem Käufer die entstehenden Lagerkosten, mindestens 0,5% des Kaufpreises für jeden Monat, es sei denn, dieser weist nach, dass die tatsächlich entstandenen Kosten wesentlich geringer sind. Wir sind berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und dem Käufer als Mindestschaden 20% des Kaufpreises in Rechnung zu stellen, es sei denn, dieser weist nach, dass unser tatsächlicher Schaden erheblich geringer ist.

V. MONTAGEN

1. Montagen erfolgen sobald die Örtlichkeiten ein ungehindertes Arbeiten zulassen. Etwa notwendige Geräte sowie Anschlüsse für Elektrowerkzeuge sowie Strom sind ohne Berechnung zu stellen. Erbrachte Leistungen und Teilleistungen sowie gelagertes Material sind seitens des Bestellers zu schützen, da hierfür keine Haftung übernommen wird.

2. Durchbrüche sind bauseits zu stellen, müssen diese durch den Auftragnehmer erstellt werden, so haftet dieser für etwaige entstehende Schäden nicht, wenn der Auftraggeber keine Auskunft geben kann, ob an vorgesehener Stelle zu schützende Installationen (Rohre etc.) vorhanden sind, jedoch die Durchführung der Leistungen seitens des Auftragnehmers gefordert wird.

3. Montagen, die durch einen Handwerks-Meisterbetrieb ausgeführt werden müssen, übernehmen wir nicht. (z.B. E-Herd Anschluss).

VI. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Zahlungen sind unverzüglich ohne jeden Abzug in bar oder als Vorabüberweisung zu leisten.

2. Bei Zahlungsverzug von mehr als sieben Tagen sind wir berechtigt, ohne besondere Mahnung Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen. Darüber hinaus bleibt die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens vorbehalten.

5. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers/Auftraggebers zu mindern, so werden sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns sofort fällig und zahlbar. Wir sind dann auch berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuliefern oder entsprechende Sicherheiten zu fordern.

VII. EIGENTUMSVORBEHALT

1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen.

VIII RUCKGABE- UND WIDERRUFSRECHT

1. Rückgaberecht besteht prinzipiell für Ware, die nicht den zugesicherten Eigenschaften entspricht.

2. Vom Widerrufsrecht / Rückgaberecht ausgeschlossen sind Lieferungen von nach Käuferspezifikationen angefertigten Waren, oder wenn diese auf persönliche Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind (§ 312d Abs.4 Ziff. 1 BGB). Außerdem ist das Widerrufsrecht / Rückgaberecht ausgeschlossen bei Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger (z.B. Diskette, CD) oder die Verpackung vom Käufer entsiegelt worden sind oder die Ware online bezogen wurde (§ 3 12d Abs.4 Ziff 2 BGB).

3. Soll trotzdem vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht werden (Ware, die nicht Punkt 2. betrifft), so muss seitens des Auftragnehmers in Rücksprache mit seinem Lieferanten geklärt werden, ob dies möglich ist. Wenn die Rücknahme erfolgen kann, so entstehen in der Regel Rücknahmekosten in Höhe von 10 des Kaufpreises (Rücknahmekosten der Lieferanten)

IX. MANGELRÜGEN - GEWÄHRLEISTUNGEN

1. Wir gewährleisten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, dass die gelieferten Waren zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges frei von Material- und Herstellungsfehlern sind, die den Wert oder die Tauglichkeit der Waren erheblich mindern sowie etwaige von uns ausdrücklich schriftlich zugesicherte Eigenschaften besitzen. Eine über die gesetzlichen Gewahrleistungsvorschriften hinausgehende unselbständige Garantie wird nur bei besonders bezeichneten Waren bzw. bei ausdrücklicher schriftlicher Zusicherung gewährt.

2. Mängel, das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Transportschäden, Fehlmengen und Falschlieferungen sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung schriftlich binnen Wochenfrist, beginnend mit dem Eingangstag der Lieferung bei dem Käufer/Auftraggeber zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel binnen Wochenfrist nach ihrer Entdeckung. Unterlässt er eine solche unverzügliche Anzeige, gilt die Lieferung als genehmigt. Eingetretene Transportschäden sind ebenso auch dem Beförderer unverzüglich anzuzeigen. Die Untersuchungsfristen gemäß § 377 HGB bleiben unberührt.

3. Wird ein Mangel an der gelieferten Ware nachgewiesen, so erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung unter der Voraussetzung dass der Käufer/Auftraggeber das mangelhafte Produkt bzw. Produktteil mit einem Reparaturanhänger unter Erläuterung der näheren Umstände, unter denen sich der Mangel gezeigt hat, an uns zurückgesandt hat. Eine dreimalige Nachbesserung wird in jeden Falle als zumutbar angesehen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Käufer/Auftraggeber das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises. Weitergehende Ansprüche sind, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ausgeschlossen.

4. Gibt der Käufer/Auftraggeber uns keine Gelegenheit, uns von dem Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Mängelansprüche.

5. Unsere Gewährleistungs- und/oder Garantiepflicht ist ausgeschlossen bei:

a) Schäden und Verlusten, die durch Vertragsware oder ihren Gebrauch entstehen, sowie Schäden, die auf Modifikation, Fehler in der Installation, Brand, Blitzschlag etc. zurückzuführen sind,

b) unsachgemäß durchgeführten Reparaturversuchen, sowie sonstigen Eingriffen von Kunden oder anderen nicht ermächtigten Personen,

c) Schäden durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung,

d) Transportschäden,

e) Schäden durch den Einsatz ungeeigneter oder minderwertiger Ersatzteile, Betriebsstoffe oder Verbrauchsmaterialien,

f) Schäden, die beim Käufer/Auftraggeber durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Witterungs- und Temperatureinflüsse entstanden sind,

g) Waren, für die handelsüblich keine Garantiepflicht besteht (Verschleißteile sowie z.B. Druckkopfe u. Farbbänder),

h) Ansprüchen wegen geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber den Katalogen, Werbermaterialien, Mustern etc.,

i) schlechte Instandhaltung der Ware durch den Käufer/Auftraggeber. Für Nachbesserungsarbeiten, Ersatzteile oder Austausch haften wir im gleichen Umfang wie für die ursprüngliche Ware bis zum Ablauf von drei Monaten nach Lieferung des Ersatzteils bzw. Ersatzgerätes oder nach Durchführung der Nachbesserung. Für gebrauchte Geräte ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.

6. Bedienungsanleitungen etc. sind grundsätzlich in englischer Sprache verfasst. Etwas anderes gilt nur bei unserer ausdrücklichen Zusicherung.

7. Wir sind berechtigt die Mängelbeseitigung zu verweigern, solange der Käufer/Auftraggeber seine Verpflichtungen uns gegenüber im gesetzlichen Umfang nicht erfüllt hat Eine Haftung für Fremderzeugnisse unsererseits wird ausgeschlossen. Auf Verlangen treten wir jedoch unsere Geschäftsleistungsansprüche gegen unseren Vorlieferanten ab.

8. Wir übernehmen keine Gewähr für die Weiterverkäuflichkeit unserer Produkte sowie deren Eignung zu einem bestimmten Verwendungszweck.

9. Ergibt die Überprüfung eines gezeigten Mangels, dass ein Gewährleistungs-/Garantiefall nicht gegeben ist, gehen die Kosten der Überprüfung zu unseren jeweiligen Sätzen sowie die Fracht- und Versandkosten zu Lasten des Käufers/Auftraggeber.

10. Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand in unseren Katalogen, Prospekten, Werbungen and Preislisten stellen lediglich Beschreibungen, Kennzeichnungen und Richtwerte dar. Sie sind nur annähernd und ohne Gewähr. Die Zusicherung von Eigenschaften und der Ausschluss branchenüblicher Abweichungen bedürfen in jedem Einzelfall der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

11. Nachbesserungsaufträge im Rahmen der Gewährleistung oder Garantie, Falschlieferungen sowie sonstige Reparaturaufträge sind uns fracht- und portofrei zurücksenden. Bei offensichtlichen Falschlieferungen werden dem Käufer/Auftraggeber die dadurch entstehenden Versandkosten erstattet. Wir sind aufgrund der mit einigen Herstellerfirmen getroffenen Vereinbarungen berechtigt, den Käufer/Auftraggeber nach entsprechendem Hinweis hinsichtlich der Nachbesserungen unmittelbar an den Hersteller zu verweisen.

12. Eine Rücknahme von Lagerwaren erfolgt nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Für den Fall der Rücknahme kann eine Bearbeitungsgebühr von 12% des Warenwertes (mindestens EUR 5,00) zzgl. gesetzl. MwSt. erhoben werden. Der Käufer/Auftraggeber trägt die Kosten für eine eventuelle Aufarbeitung zurückgenommener Lagerwaren.

13. Eine Garantie auf Software, bei welcher die Verpackung durch den Käufer/Auftraggeber geöffnet wurde, wird nicht gewährt. Ebenso ist ein Umtausch ausgeschlossen. Der Umtausch von Ware, die nach Käuferspezifikationen angefertigt wurde, bzw. auf deren persönlichen Kauferbedürfnisse zugeschnitten ist, ist ebenso ausgeschlossen.

X RECHTSGRUNDLAGE - GERICHTSSTAND

1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Soweit gemäß §38 ZPG zulässig, wird für alle Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit einem diesen Bedingungen unterliegenden Vertrug die ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Hof/S. vereinbart.

X. UNWIRKSAMKEIT VON KLAUSELN

Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so treten an die Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung beiderseitiger Interessen am Nächsten kommt.

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